
Pressekontakt
Kalksandsteinwerk Wemding GmbH
Herr Keller
Tel.: 09092 - 221
Fax.: 09092 - 1651
E-Mail:
» Startseite » Bauprojekte und Aktuelles
Bauprojekte und Aktuelles
Kosten für Elektrosmog-Abschirmung vom Finanzamt
Aktuelles Urteil vom Finanzgericht Köln
DER FALL:
Eine Steuerpflichtige hat die Kosten für die Abschirmung ihrer Eigentumswohnung vor Hochfrequenzemissionen durch Mobilfunkstrahlung in Höhe von rund 17.000 EUR als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer abgesetzt.
Das Finanzamt strich diese Ausgaben jedoch wieder. Begründung: Der Steuerpflichtige hat kein amtsärztliches Zeugnis über die Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt. Daher
würde es sich allenfalls um eine vorbeugende Maßnahme handeln.
Finanzgericht Urteil Köln: Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln sah den Fall anders. Als außergewöhnliche Belastungen können Kosten nicht nur für medizinisch unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne einer Mindestversorgung, sondern auch Aufwendungen für hilfreiche diagnostische oder therapeutische Verfahren geltend gemacht werden, deren Anwendung im Erkrankungsfall hinreichend gerechtfertigt sei,so das Gericht (Urteil vom 08.03.2012, 10 K290/11).
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2012/10_K_290_11_Urteil_20120308.html
Dem Senat reichten als Nachweise ein ärztliches Privatgutachten und das Gutachten eines Ingenieurs für Baubiologie.
HINWEIS: Die Erkenntnisse aus dem Urteil lassen sich auf alle Fälle übertragen, in denen es um die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für Vorbeugemaßnahmen generell geht. Auch die Erkenntnis des Gerichts, dass die generelle Nachweispflicht für Krankheitskosten durch ein amtsärztliches Gutachten oder einer Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Umbaumaßnahmen nicht gilt, hilft in allen gleich gelagerten Fällen zum Steuerabzug.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular?
